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1249. o. T. o. O.

Boleslaw der ältere Herzog von Schlesien und Polen verleiht im Vereine mit seinem Bruder C(onrad) erwählten Bischof von Passau den frommen Eremiten in Cresofbor (Grüssau) den Marktflecken Landshut zur Aussetzung nach deutschem Rechte, sowie zur Anlegung eines Klosters auf einer Insel zwischen den Flüssen Zadrna (Zieder) und Bobr (Bober). Dem Marktflecken theilt er zu auf der Seite des Flusses Zieder ein deutsches Mass Ackers, nämlich 270 deutsche Ruthen, die auf der anderen Seite des Bober bis an den in den Bober mündenden Fluss Lesk (Lässig) reichen sollen. Und von der Lässig an dürfen die Brüder in der Länge und Breite deutsche Dörfer aussetzen durch alle die Wälder, welche umgeben werden von dem Lässigflusse bis zu dessen Quelle am Berge Camena gora, und von da an soll ihr Gebiet in den Wäldern grenzen mit den Brüdern von Polizno (Politz) in Böhmen. Der Herzog behält sich nur die Münze und das Blutgericht vor, welches er ohne einen Vogt einzusetzen in Person abhalten wird. Durch die Hand des Notar Valentin.

Z. Dom. Gaulus, dom. Rammoldus u. a. V.


Tzschoppe und Stenzel 312 aus dem Or. Staats-Archiv Grüssau 4, an welchem ein sehr beschädigtes Siegel Boleslaws hängt, das ebenso wie das gleichfalls sehr beschädigte Siegel Konrads, Grotefend Veranlassung gegeben haben, in der schles. Zeitschrift XI. 180, die Echtheit der Urkunde zweifelhaft erscheinen zu lassen. Ein ungenauer Abdruck aus einem Kopialbuche bei Ludewig rel. manuscr. VI. 487. Auszug bei Erben I. 577.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.



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